Vorübergehende Maßnahmen bezüglich Besichtigungen aufgrund der derzeitigen Ausgangsbeschränkungen
Sehr geehrte Geschäftspartner,
als verantwortungsvolles Unternehmen haben wir uns Gedanken gemacht, wie wir in der aktuellen Situation mit Ihren Aufträgen zur Besichtigung von Schadensfällen umgehen.
Wir haben uns zu folgendem Vorgehen entschieden:
Wir führen weiterhin Besichtigungen durch.
Bei der Besichtigung werden sowohl zum Schutz der Beteiligten, als auch unseres Schutzes, die empfohlenen Hygieneempfehlungen strikt eingehalten.
1. Schäden im Außenbereich, z. B. Sturmschäden, sehen wir unter Einhaltung des empfohlenen Abstands für unkritisch.
2. Bei Schäden im Innenbereich werden wir bis auf weiteres wie folgt vorgehen:
a) Schäden, die ein unverzügliches Handeln erfordern, z. B. Wasserschäden
Hier werden die Besichtigungen wie üblich durchgeführt, unter Einhaltung der Hygienempfehlungen.
b) Schäden, bei denen es auch durch eine spätere Besichtigung zu keiner Vergrößerung des Schadens kommt, z. B. Mietsachschäden mit Kratzern auf Bodenbelägen
Hier werden wir in Absprache mit den Besichtigungen bis auf weiteres zurückstellen.
3. Eine Videobearbeitung, wie sie von großen Dienstleistern angepriesen wird, ist aus unserer Sicht für einen Großteil der Schäden ungeeignet und wird von uns nicht angeboten.
Sie können sich auf uns verlassen!
Wir werden Sie auch in dieser Zeit nach allen Kräften
bei der qualifizierten Abwicklung Ihrer Schadenfälle unterstützen.
Und: es wird auch eine Zeit nach Corona geben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und auf gut bayerisch: bleibt´s gsund!